28.04.2011
Grün-Rot spricht sich im Koalitionsvertrag für Resettlement aus
Die sich konstituierende Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg spricht sich in ihrem Koalitionsvertrag für ein stetiges Resettlement-Programm aus und verspricht die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg (S- 73):
In Baden-Württemberg leben zahlreiche Menschen, die ihre Heimat verlassen haben und nicht als Asylbewerberinnen und Asylbewerber anerkannt wurden. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass diese Menschen in ihren Grundbedürfnissen versorgt werden. In erster Linie müssen wir den ungehinderten Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleisten. Das gleiche gilt für den Zugang der Kinder zu Bildungseinrichtungen.
Darüber hinaus wollen wir in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen die Unterbringungs- und Versorgungssituation mit Blick auf humanitäre Kriterien kritisch prüfen und schrittweise verbessern.
Wir werden die Residenzpflicht abschaffen, so dass sich die betroffenen Personen nicht nur im Landkreis, sondern im ganzen Land frei bewegen können. Die Abschiebehaft soll nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen und bei besonders schutzbedürftigen Personen, zum Beispiel bei Minderjährigen und Traumatisierten ausgeschlossen werden. Abschiebungen in Länder, in denen die Sicherheit und Integration der rückzuführenden Menschen nicht gewährleistet werden kann, werden wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten aussetzen.
Wir erkennen die Notwendigkeit der Aufnahme schutzbedürftiger Personen an und werden uns im Rahmen bundesweiter Programme für Resettlement (Neuansiedlung von Schutzbedürftigen aus Drittländern) zur jährlichen Aufnahme eines angemessenen Kontingents von Flüchtlingen verpflichten.
In den vergangenen Jahren hat sich die Härtefallkommission sehr bewährt. Wir wollen an diesem
Gremium festhalten und werden die Besetzung prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Die Landesregierung wird sehr verantwortungsvoll mit den Ersuchen der Härtefallkommission umgehen.
Wir werden auf Bundesebene für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes eintreten.
Auf Landesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass trotz bundesgesetzlicher Vorgaben das Sachleistungsprinzip schrittweise aufgelockert und auf humanere Sachleistungen bzw. auf Geldleistungen umgestellt wird.
Die Lebenssituation von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus muss ebenfalls verbessert werden. Auch für sie muss der Zugang zu Bildung und zum Gesundheitssystem gewährleistet sein. Wir wollen, dass „humanitäre Hilfe“ für Menschen ohne Papiere nicht kriminalisiert wird.
Weitere Informationen: Rundbrief des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg: Vor der Wahl und nach der Wahl - für die Rechte von Flüchtlingen

