Was ist eigentlich Resettlement ?
Das Wort Resettlement kommt aus dem Englischen und wird im Deutschen
mit dem Begriff Neuansiedlung übersetzt. In der Terminologie des Hohen
Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) bezeichnet
Resettlement die Auswahl und den Transfer verfolgter Personen aus einem
Staat, in dem die Betroffenen zunächst Schutz gesucht haben
(Erstzufluchtstaat), in einen anderen Staat, der ihrer Aufnahme als
Flüchtlinge zugestimmt hat und in dem sie sich dauerhaft niederlassen
können.
Mit einem Resettlement-Programm soll Flüchtlingen ein dauerhafter
Schutz in einem sicheren Staat gewährt und den Menschen eine würdigen
Zukunftsperspektive eröffnet werden.
Trotz festgestellter Schutzbedürftigkeit sitzen viele Menschen ohne
Zugang zu zentralen Rechten und ohne Perspektive auf Besserung in
Notbehausungen und Flüchtlingslagern fest.
Ein Leben in Würde ist in dieser nahezu auswegslosen
Flüchtlingssituation nicht möglich. Doch auch eine sichere Rückkehr in
ihre Heimat oder eine mit Rechten verbundene Integration in den
Zufluchtsstaat ist kaum erreichbar. Ursprüngliche Lager-Provisorien
werden zum Dauerzustand.
Die Erstzufluchtsländer, überwiegend die an einen gewaltsamen Konflikt
grenzenden Staaten, sind oft durch die enormen finanziellen,
politischen und humanitären Herausforderungen, mit denen die Aufnahme
einer großer Anzahl von Flüchtlingen verbunden ist, überlastet.
Resettlement tritt dem entgegen und dient der Lastenteilung mit den
Erstaufnahmestaaten, womit zugleich deren Aufnahme- und
Schutzkapazitäten gestärkt werden. Ein großzügiges
Resettlement-Programm stärkt somit den internationalen
Flüchtlingsschutz insgesamt.
Warum ist Resettlement ein notwendiges Mittel für den Flüchtlingsschutz?
Für Schutzsuchende vor Verfolgung, Elend und Krieg ist es sehr schwer
nach Europa zu gelangen. Die Fluchtwege sind weit, teuer und
gefährlich. Nur wer „fit“ genug ist, also über Geld, Einfluss,
Zähigkeit und viel Glück verfügt schafft es überhaupt an die Grenze zu
Europas. Viele bleiben auf der Strecke. Frauen, Kinder, alte und kranke
Menschen haben oft keine Chance.
Aber auch wenn der Weg bis Europa geschafft ist, so wird dennoch vielen
Flüchtlingen der Zugang und Schutz verwehrt – die Chiffre „Festung
Europa“ ist für viele Schutzbedürftige traurige Realität.
Resettlement setzt hier an, indem es lange, gefährliche und teure
Fluchtwege vermeidet und die besonders Schutzbedürftigen und
verletzlichen Flüchtlinge Aufenthalt in einem sicheren Staat finden.
Resettlement kann und soll das Recht auf Asyl nicht ersetzen, sondern
ist eine notwendige Ergänzung des Flüchtlingsschutzes, die in
besonderen Notlagen greifen soll.
Resettlement ist nicht die Generallösung für die weltweite Flüchtlingsproblematik, aber sie ist ein wichtiger Teil davon.
Nicht für alle Flüchtlinge ist die Neuansiedlung in einem anderen Staat
überhaupt sinnvoll. Vielen Flüchtlingen gelingt die Integration in die
Erstaufnahmestaaten, andere erhoffen sich mit Recht eine baldige
Rückkehrperspektive in ihre Herkunftsländer. Resettlement ist
insbesondere für diejenigen die Rettung, die keine
Integrationsmöglichkeiten oder sichere Lebensperspektive im
Aufnahmestaat haben und deren Rückkehr ins Herkunftsland,
beispielsweise aufgrund von Verfolgung, ebenfalls auf absehbare Zeit
nicht in Frage kommt.
Seit Jahren versuchen die EU-Staaten durch Kooperationen und Geschäfte
mit den Nachbarstaaten von Krisenregionen sicherzustellen, dass noch
mehr Flüchtlinge in der Nähe ihrer Herkunftsländer verbleiben.
„Regionaler Schutz“ heißt der Begriff, unter dem solche Konzepte für
Flüchtlinge auf EU-Ebene diskutiert werden. Für die Betroffenen stellen
Ansätze für einen Flüchtlingsschutz in der Herkunftsregion aber nur
dann eine echte Hilfe dar, wenn die Umstände und die Menschenrechtslage
perspektivisch eine Integration in den Aufnahmestaat erlauben. Die
Betroffenen müssen die international verbrieften Rechte für Flüchtlinge
nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen und sich ökonomisch und
sozial in die Aufnahmegesellschaft integrieren können. Und eben das
können oder wollen viele arme, strukturell überforderte
Flüchtlingsaufnahmestaaten nicht gewährleisten. Die aktive Aufnahme von
Flüchtlingen ist deshalb vor allem dort gefragt, wo sich
Krisensituationen verfestigen und die Nachbarländer überlastet sind.
Die Neuansiedlung kann darüber hinaus auch politisch wichtig sein: So
versucht UNHCR, auch strategisch vorzugehen und bestimmte Flüchtlinge
oder Flüchtlingsgruppen vordringlich in Aufnahmeprogrammen
unterzubringen, die Auslöser oder Teil von politischen Konflikten
zwischen Staaten sind.
Warum die SAVE ME-Kampagne?
Die Idee von Save-me ist es, eine Bewegung von unten zu initiieren.
Denn eine informierte und aufgeschlossene Bevölkerung ist die beste
Grundlage für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und eine
dementsprechende Politik.
In lokalen Bündnissen sollen die Themen Resettlement und
Flüchtlingsschutz in die Öffentlichkeit getragen werden mit dem Ziel,
eine möglichst breite gesellschaftliche Basis zu gewinnen. Kreativ und
konkret soll für die Aufnahme von Flüchtlingen geworben werden – mit
dem Ziel eines Bekenntnisses des Berliner Senats zur Aufnahme von
Flüchtlingen.
Gelingt es eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern von der
Notwendigkeit und Möglichkeit einer ausgewogenen Neuansiedlung zu
überzeugen, dann wird sich auch die Politik dem Thema nicht mehr
verschließen. Ein positives Votum der Bürgerinnen und Bürger kann
skeptische Bundes- und Landespolitiker mitreißen.
Angesichts der Tatsache, dass immer weniger Flüchtlinge Deutschland
überhaupt erreichen können und immer weniger von diesen hier auch
Schutz zuerkannt bekommen, brauchen wir eine echte Perspektive für eine
verantwortliche Flüchtlingspolitik. Resettlement eröffnet eine solche
Perspektive, weil durch die Initiative das Flüchtlingselend in
Krisengebieten mit der Verantwortung für diese Flüchtlinge in
Deutschland verbunden wird. Ziel der Initiative ist deshalb vor allem,
Anstöße für eine öffentliche Diskussion zur Verbesserung des
Flüchtlingsschutzes zu geben.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es ?
Die rechtlichen Grundlagen für eine Aufnahme von Flüchtlingen in
Deutschland sind vorhanden. Aufenthaltsrechtlich bietet vor allem der §
23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Grundlage: Er
eröffnet dem Bundes-innenministerium im Einvernehmen mit den
Bundesländern die Möglichkeit, Personen aufzunehmen und ihnen ein
Niederlassungserlaubnis zu gewähren.
§ 23 AufenthG
Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen
...
(2)
Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter
politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit
den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger
Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein
Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht
statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage
eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die
Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage
versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit.
Welche Flüchtlinge sollen aufgenommen werden?
Bedingung für die Aufnahme ist grundsätzlich, dass UNHCR vor Ort eine
Person als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkennt. Darüber hinaus vermittelt UNHCR nur solche Flüchtlinge an
Resettlement-Staaten, bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit
festgestellt wurde. Dazu zählen vor allem Folteropfer und
traumatisierte Flüchtlinge sowie kranke Personen, die im
Erstzufluchtsstaat nicht adäquat behandelt werden. Zu besonders
Schutzbedürftigen gehören auch Frauen, die in den Erstzufluchtsstaaten
häufig besonderen Risiken ausgesetzt sind, insbesondere wenn sie in
einem Lager leben, allein stehend oder allein erziehend sind. Personen,
die ebenfalls bevorzugt für eine Neuansiedlung in Frage kommen, sind
Minderjährige oder ältere Flüchtlinge sowie Personen, die bereits
Familienangehörige in den Resettlement-Staaten haben.
Flüchtlinge, die eigenständig den Weg zum Beispiel in ein europäisches
Land geschafft haben, werden in der Regel von einem
Neuansiedlungsprogramm nicht erfasst, sondern müssen, um Schutz zu
finden, ein Asylverfahren in Europa erfolgreich durchlaufen.
Deutschland sollte jedoch aus Gründen der innereuropäischen Solidarität
und aus humanitärer Gründe großzügig von seinem Selbsteintrittsrecht
Gebrauch machen. So sollte Deutschland aufgrund der mangelnden
Schutzgewährung und den katastrophalen Zustände für Flüchtlinge in
Griechenland die Rücküberstellung nach Griechenland aussetzen.
Wie läuft die Aufnahme praktisch ab?
Die Staaten, die sich mit Resettlement-Programmen am internationalen
Flüchtlingsschutz beteiligen, legen auf freiwilliger Basis jährlich die
Aufnahmequoten sowie die dabei zu begünstigenden Personengruppen fest.
UNHCR-Vertreter schlagen den Staaten dann in der Regel individuell die
Flüchtlinge vor, die sie für eine Aufnahme empfehlen. Letztendlich
können die Aufnahmestaaten selbst entscheiden, ob eine vom UNHCR
vorgeschlagene Person Aufnahme findet oder nicht. Kritisch betrachten
wir das Verfahren, mit dem manche Aufnahmestaaten sich „ihre“
Flüchtlinge auswählen: Sie begnügen sich nicht mit den von UNHCR
übermittelten Resettlement-Dossiers, sondern führen zusätzliche
Auswahlmissionen in den Erstzufluchtstaaten oder Anhörungen der
Flüchtlinge durch. Dabei lassen sie auch eigene politische Interessen
mit einfließen und berücksichtigen zum Beispiel vorhandene
Sprachkenntnisse, den Gesundheitszustand, berufliche Fähigkeiten oder
politische Orientierungen. Die Gefahr besteht, dass bei solchen
Auswahlkriterien besonders schutzbedürftige Gruppen von Flüchtlingen
(Kranke, Alte, Schwerbehinderte usw.) unberücksichtigt bleiben.
Wenn ein Staat der Neuansiedlung einer bestimmten Person zustimmt, wird
- meist mit Hilfe des UNHCR - die Ausreise aus dem Erstzufluchtsland in
den Aufnahmestaat organisiert. Weil Flüchtlinge naturgemäß häufig nicht
über Personal- oder Reiseausweise verfügen, kann sich eine solche
Ausreise im Hinblick auf die passrechtlichen Bestimmungen schwierig
gestalten und einige Wochen oder Monate dauern. Manche Staaten
organisieren schon vor der Ausreise erste Orientierungshilfen oder
Sprachkurse für die Betroffenen. In den meisten Resettlement-Staaten
erhalten die aufgenommen Flüchtlinge umgehend einen Flüchtlingsstatus,
Integrationshilfen und weitgehende soziale Rechte. Dies muss als
Vorbild dienen.
Was kostet Flüchtlingsaufnahme?
Kosten für das Personal, das Auswahlverfahren durchführt und den
Transfer der Flüchtlinge organisiert, zusätzlich fallen Kosten für eine
erste Unterbringung und Versorgung sowie Integrationskurse an. Weil mit
dem Aufnahmeprogramm lange Wartezeiten in Flüchtlingsunterkünften in
Deutschland vermieden werden, ist in den meisten Fällen eine schnelle
Integration zu erwarten.
Die Europäische Union hat die Notwendigkeit von
Flüchtlingsaufnahmeprogrammen erkannt und den Bereich Resettlement in
die neue Konzeption des Europäischen Flüchtlingsfonds aufgenommen.
Entstehende Kosten können darüber bezuschusst werden. Wirtschaftlich
dürften deshalb in der aktuellen Situation die Anfangskosten bald
kompensiert werden, mittelfristig ist auch ein ökonomischer Gewinn für
die Gesellschaft zu erwarten.
Wie viele Flüchtlinge können aufgenommen werden?
Seit Jahren geht die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland kontinuierlich
zurück auf inzwischen weniger als 20.000 Asylsuchende im Jahr. Noch vor
wenigen Jahren führte die Bundesrepublik jährlich über 100.000
Asylverfahren durch. Auch die Aufnahme von Aussiedlern und von
jüdischen Kontingentflüchtlingen ist stark rückläufig. Die Zahl der
Einwanderer und Flüchtlinge ist in Deutschland so niedrig wie seit 30
Jahren nicht mehr. Platz für Flüchtlinge ist somit da.
Demgegenüber steht das Vorhaben des UNHCR, die Zahl der
Resettlementplätze für Flüchtlinge von bislang 70.000 weltweit auf
155.000 im Jahr 2008 zu steigern. Für das Jahr 2009 wird unter
Berücksichtigung einer stärkeren Fokussierung auf die Lösung
langanhaltender Flüchtlingssituationen sogar eine Steigerung der Zahl
der von UNHCR gewünschten Resettlementplätze auf etwa eine halbe
Million für erforderlich gehalten. Dramatisch ist insbesondere die
Situation der Flüchtlinge aus dem Irak. Aus den Kirchen wird die
Aufnahme von 30.000 verfolgten irakischen Flüchtlingen nach Deutschland
gefordert. Eine Aufnahme von Flüchtlingen in dieser Größenordnung ist
angemessen und machbar.
Warum ein jährliches Programm, und keine spontane Hilfe?
Der internationale Flüchtlingsschutz ist eine menschenrechtliche
Daueraufgabe. Einige Kriegs- und Krisenherde, wie derzeit Irak,
Afghanistan oder der Nahe Osten, finden in den westlichen Medien starke
Beachtung. Derzeit soll ein europäisches Aufnahmeprogramm für irakische
Flüchtlinge auf den Weg gebracht werden – aber die europäischen Mühlen
mahlen langsam. Ein jährliche Quote, die in jedem Fall für Flüchtlinge
zur Verfügung gestellt wird, könnte sich flexibel an die aktuellen
Krisensituationen anpassen.
Noch dramatischer wird es, wo die herrschenden Konflikte nicht
unmittelbar das wirtschaftlich-politische Interesse der
Industriestaaten berühren. Ihre Opfer werden von den westlichen Medien
vernachlässigt. Aber auch sie brauchen unsere Hilfe. Notwendig ist
deshalb ein fest installiertes Resettlement-Programm, das jährliche
Aufnahmequoten beinhaltet. Die internationale Gemeinschaft muss
verlässlich und kontinuierlich verhindern, dass Flüchtlinge im Schatten
der medialen Öffentlichkeit einem perspektivlosen Schicksal überlassen
bleiben.
Warum ist ein sicheres Aufenthaltsrecht so wichtig?
Wer aus begründeter Angst vor Verfolgung sein Herkunftsland verlässt,
braucht nicht nur unmittelbaren Schutz vor Zurückweisung, sondern auch
eine Zukunftsperspektive. Auf der Grundlage dieser Überlegung ist UNHCR
als zuständiges Organ der Völkergemeinschaft für den Flüchtlingsschutz
von der Generalversammlung der Vereinten Nationen damit beauftragt
worden, „Dauerlösungen für Flüchtlingsprobleme zu finden“. Die Aufnahme
von Flüchtlingen in aufnahmebereiten Industriestaaten ist die Umsetzung
dieses Auftrags: für die Betroffenen im Kern die Beendigung ihres
Flüchtlingsdaseins. Das bedeutet die Erteilung eines unbefristeten
Aufenthaltsrechts im Aufnahmestaat, das den Betroffenen die Möglichkeit
einer Lebensplanung eröffnet.
Wichtig ist die aufenthaltsrechtliche Sicherheit aber auch vor dem
Hintergrund einer möglichen Rückkehr. Viele Flüchtlinge wollen, sofern
sich die Verhältnisse im Herkunftsland verbessert haben, in ihre
Herkunftsländer zurück. Doch der Widerstand und die Angst vor der
Rückkehr in einen Verfolgerstaat oder ein vom Krieg zerstörtes Land ist
groß, wenn eine solche Entscheidung nicht revidierbar ist. Eine
gesicherte „Wiederkehroption“ ins Aufnahmeland hingegen fördert den Mut
zur Rückkehr. Die Erfahrungen mit den „Orientierungsreisen“ der
bosnischen Flüchtlinge haben gezeigt: Mit der Gewissheit im Rücken,
nach Deutschland zurückkehren zu dürfen, sind die Menschen viel eher
bereit auszuloten, ob ein Neuanfang im Herkunftsland wirklich möglich
ist und eine Lebensperspektive eröffnet.
Welche Integrationsangebote sind nötig?
Zum Kerngedanken von Resettlement gehört es, nicht (nur) akute Nothilfe
zu bieten, sondern Lebensperspektiven zu schaffen und den Betroffenen
eine Dauerlösung zu bieten. Die Konsequenz daraus ist ein sicherer
Aufnahmestatus und sofortige, umfassende Integrationsangebote für die
aufgenommenen Flüchtlinge. Die Fehler beispielsweise der deutschen
Bosnienpolitik, wo tausende Menschen jahrelang durch rechtliche
Beschränkungen vorsätzlich desintegriert und diskriminiert wurden und
dennoch in die deutsche Gesellschaft hineingewachsen sind, sollten
nicht wiederholt werden.
Notwendig ist deshalb die Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer
Flüchtlingskonvention. Anerkannte Flüchtlinge erhalten aus gutem Grund
in Deutschland ein Recht auf Familiennachzug, sind im besonderen Maß
vor Ausweisung und Abschiebung geschützt und unterliegen erleichterten
Regelungen bei der Einbürgerung. Diese Rechte sind für die im Rahmen
eines Resettlementprogramms aufgenommenen Flüchtlinge nicht
verzichtbar.
Die Betroffenen sollten eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die die
weitgehende soziale Gleichstellung mit Inländern beinhaltet. Dazu
gehört der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt und die
bestmögliche Unterstützung und Förderung bei der
Arbeitsmarktintegration. Nicht zuletzt liegt es auch im Interesse der
Gesellschaft, Flüchtlinge nicht für Jahre an den Tropf zweitklassiger
Sozialleistungen zu hängen, sondern ihnen von Beginn an die Chance auf
ein selbstständiges, von staatlichen Leistungen unabhängiges und
produktives Leben einzuräumen.
Zur Integration gehört auch volle Freizügigkeit: Weder sollten die
Betroffenen durch Unterbringung in Flüchtlingslagern von der Außenwelt
isoliert werden, noch am Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
gehindert sein. Nur so können Kontakte in die Gesellschaft hinein, zu
Kirchen, Initiativen und Einzelpersonen ungehindert wachsen. Ungleiche
Belastungen der Kommunen können durch Ausgleichszahlungen aufgefangen
werden statt durch erzwungenen Transfer von Menschen beispielsweise in
strukturschwache Regionen, wo es keine für die Integration hilfreichen
sozialen Anknüpfungspunkte oder Netze (wie Verwandte) gibt.
Gibt es bereits Flüchtlingsaufnahmeprogramme durch andere Staaten?
Zahlreiche Staaten haben feste Flüchtlingsaufnahmeprogramme
eingerichtet. In Europa wird dieses Konzept zunehmend eingeführt. Es
gibt schon seit längerem in verschiedenen europäischen Staaten
Aufnahmeprogramme.
Resettlement-Jahresprogramme (Zahlen 2006, Quelle: UNHCR)
USA: 41.000
Australien: 13.000
Kanada: 10.000
Schweden: 2.400
Norwegen: 1.000
Neuseeland: 700
Dänemark: 500
Dennoch ist der derzeitige Umfang des Resettlements mit Blick auf die
Weltflüchtlingssituation vergleichsweise gering: Weltweit stehen etwa
70.000 Plätze für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen zur
Verfügung.
Derzeit kann UNHCR nur die dringendsten Fälle in Aufnahmestaaten
vermitteln – der Bedarf ist also bei Weitem nicht gedeckt. Allein im
Jahr 2008 fordert UNHCR etwa 155.000 Resettlementplätze von den Staaten
ein. Für das Jahr 2009 ist sogar eine Steigerung der Zahl der von UNHCR
erhofften Resettlementplätze auf etwa eine halbe Million zu erwarten.
Das Resettlement-Programm des UNHCR
Der UNHCR hat eine Übersicht über die rechtlichen und tatsächlichen
Grundlagen für Resettlement in verschiedenen europäischen Staaten und
ein Konzept für ein Resettlement-Programm in der Bundesrepublik
Deutschland zusammengestellt.
Mehr zu Resettlement in Europa