Für ein humanitäres Bleiberecht
Die Innenminister
und -senatoren der Länder haben sich im Rahmen der
Innenministerkonferenz am 17. November 2006 in Nürnberg darauf
verständigt, langjährig geduldeten Ausländern ein Bleiberecht zu
gewähren.
Flüchtlingsorganisationen,
Kirchen und Wohlfahrtsverbände forderten damals eine großzügige Regelung,
die allen Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel (Duldung) eine
wahre Zukunftsperspektive geben hätte. Heute ist aber klar, dass die
Bleiberechtsregelung vom 17. November 2006 gescheitert ist. Denn die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wurde an eine Vielzahl von Bestimmungen geknüpft.
Von den ca. 110.000 Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel („Dauergeduldete“), die bei der Verabschiedung der Bleiberechtsregelung bereits über 8 Jahren in Deutschland lebten, haben bislang nur rund 6.500 Personen einen über den Stichtag am 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel erhalten. Auch in Freiburg leben ca. 390 Menschen deren Zukunft noch völlig ungewiss ist.
Die größte Hürde für die meisten Betroffenen ist die vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Dies verschärfte sich durch die Wirtschaftskrise zunehmend.
Das Schicksal der Dauergeduldeten darf nicht gegen ein mögliches Resettlement ausgespielt werden.
Save-me Freiburg schließt sich deshalb der von der evangelischen und der katholischen Kirche erhobenen Forderung einer gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen an:
"Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern“
Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus. Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen, die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Einen über den 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren die Kirchenvertreter.
„Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene Lösung gefunden werden“, fordern Buß und Voß. Die Betroffenen dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, befinden die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch, bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann
weitere Informationen finden sie auf der gemeinsamen Seite der
Diakonie und Caritas:
http://www.aktion-bleiberecht.de/


